Kreditpunkte für Sprachkurse am Sprachenzentrum der Universität Basel

Generell gilt:

  1. Ob und wie viele KP für einen Sprachkurs vergeben werden, steht in der jeweiligen Kursausschreibung im aktuellen Kursprogramm des Sprachenzentrums.
  2. Bedingungen für den Erwerb von KP: Regelmässige Teilnahme (siehe Ausschreibung) am entsprechenden Sprachkurs und Bestehen des/der geforderten Leistungsnachweise(s) bzw. Vorlage des erlangten Zertifikates im Original.
  3. Die Fakultäten legen die für Sprachkurse maximal anrechenbare Anzahl KP im komplementären Bereich fest.

Die jeweiligen Bestimmungen der Fakultäten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten auf unserer Homepage.

Nach Bestehen des/der geforderten Leistungsnachweise(s) bzw. nach dem Erwerb von offiziellen Zertifikaten am Ende der jeweiligen Kursperiode teilt das Sprachenzentrum den Studiendekanaten die Noten und die Anzahl der erworbenen Kreditpunkte mit. Die Studierenden, welche Leistungsnachweise erbracht haben, werden ebenfalls benachrichtigt und über ihre Note bzw. Bestehen oder Nichtbestehen informiert.

Bei Verhinderung zum vorgegebenen Klausurtermin (schriftlicher Nachweis einer studienrelevanten Verhinderung zuhanden der Leitung erforderlich), kann zum Erwerb von KP die Klausur zum nächsten Termin am Ende des folgenden Semesters geschrieben werden.

Bei Portfoliokursen müssen alle Leistungen bis Ende des Kurses eingereicht werden. Eine Wiederholung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.

 

Anrechnung extern besuchter Sprachkurse und/ oder anerkannter Sprachzertifikate

Abhängig von Ihrer Fakultät besteht die Möglichkeit, sich für Sprachkurse und offizielle Sprachzertifikate Kreditpunkte im komplementären Bereich/ Wahlbereich anzurechnen. Zur Anrechnung von Sprachzertifikaten beachten Sie bitte unser Merkblatt.

Bei einem Antrag auf Kursanerkennung müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um einen Sprachkurs auf universitärem Niveau handeln. Für Kurse auf nicht universitärem Niveau werden keine Kreditpunkte vergeben.
  • Es müssen neue Kenntnisse erworben werden. Kurse, die der Repetition dienen, werden nicht anerkannt.

Um ein Gesuch zur Anerkennung eines extern besuchten Sprachkurses oder eines Sprachzertifikats zu stellen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Lesen Sie bitte vor Ihrer Antragstellung die Vereinbarung mit Ihrer Fakultät.
  2. Füllen Sie bitte das Antragsformular für die Zertifikats-/ Kursanerkennung aus (je ein Exemplar pro Kurs/ Zertifikat).
  3. Kommen Sie persönlich mit den ausgefüllten Unterlagen und dem Original der Kursbestätigung/ dem Original des Zertifikates am Sprachenzentrum (Totentanz 17) vorbei.
  4. Nachdem Sie die vollständigen Unterlagen eingereicht haben, wird Ihr Gesuch von der Leitung des Sprachenzentrums, Dr.phil. Petra Gekeler, überprüft.